Auf der Schwinge bei Stadersand (Strom-km 4,28 bis 4,53) wurde ein zeitlich befristetes Begegnungsverbot an Engstellen eingerichtet.
(Bild ist nicht aktuell!)
Es wurde gemäß SeeSchStrO Anlage I Abschnitt I mit dem Sichtzeichen A.2 gekennzeichnet.
Vorfahrt hat gemäß SeeSchStrO §25 Abs. 5 das mit dem Strom fahrende Fahrzeug, bei Stauwasser das Fahrzeug welches zuletzt gegen den Strom fahren musste. Das wartepflichtige Fahrzeug, muss außerhalb der Engstelle so lange warten bis das andere Fahrzeug vorbeigefahren ist.
Das Begegnungsverbot an Engstellen gilt vorraussichtlich bis zum 31.10.2023
Die Schifffahrt wird gebeten mit Vorsicht zu navigieren.
Die Bekanntmachung kann unter folgendem Link abgerufen werden: https://www.elwis.de/DE/dynamisch/BfS/index.php?target=3&source=1&aboexport=abo&db_id=300197
Folgenden Links zu den Live-Videos können evtl. helfen die Situation im Voraus abzuschätzen:
https://www.youtube.com/watch?v=rArBH2Ujtns